Trauer-ABC: Bestattungsbegriffe von A bis Z für Graz und die Steiermark

Was ist eine Parte, was meint der Bestatter mit Feuerhalle und warum heißt eine Sargverabschiedung nicht Erdbestattung? Das Trauer-ABC erklärt Bestattungsbegriffe von A bis Z, so wie sie in Graz und der Steiermark verwendet werden.

Parte, Totenbeschau, Einantwortung: Nach einem Todesfall hören Angehörige plötzlich viele Wörter, die sie vorher kaum gebraucht haben. Manche klingen vertraut und meinen beim Bestatter doch etwas anderes. Dieses Trauer-ABC erklärt die wichtigsten Bestattungsbegriffe von A bis Z in Alltagssprache, so wie sie in Graz und der Steiermark verwendet werden.

Ich bin Lena Mileder, Bestatterin und Trauerrednerin in Graz. Viele Begriffe rund um Tod und Abschied sind für mich Alltag. Für Familien, die gerade einen Menschen verloren haben, sind sie oft neu. Ein Beispiel: Sagen Angehörige in Graz „Feuerhalle“, meinen sie damit oft einfach die Einäscherung. Für den Bestatter ist die Feuerhalle am Grazer Urnenfriedhof in der Alten Poststraße aber nicht nur das Krematorium, sondern auch ein Ort für Verabschiedungen. So kann schon ein einziges Wort bestimmen, wie eine Feier geplant wird.

Niemand muss sich mit Bestattungen auskennen. Wenn Sie noch nie eine organisieren mussten, ist das etwas Gutes. Fragen Sie nach, sobald Ihnen etwas unklar ist.

In Kürze

  • Die meisten Begriffe hören Sie beim Aufnahmegespräch, dem persönlichen Termin beim Bestatter. Dort wird fast alles entschieden.
  • Begräbnis und Beerdigung bedeuten dasselbe: Der Sarg wird direkt nach der Feier beigesetzt. Folgt keine Beisetzung, spricht man von einer Verabschiedung.
  • Mit Feuerhalle ist in Graz meist das Gebäude beim Urnenfriedhof gemeint. Darin befinden sich das Krematorium und eine Zeremonienhalle für Verabschiedungen. Das Wort bezeichnet also nicht unbedingt nur die Kremierung.
  • In der Steiermark muss die Bestattung grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach dem Tod stattfinden.
  • Eine Urne zu Hause ist mit Bewilligung der Gemeinde möglich. In Graz lässt sie sich online beantragen.

Im Folgenden finden Sie zuerst eine Übersicht darüber, welche Begriffe Ihnen von den ersten Stunden nach dem Tod bis nach der Beisetzung begegnen. Eine zweite Tabelle erklärt die Unterschiede zwischen Begriffen, die häufig verwechselt werden. Nach einer kurzen Zusammenfassung der ersten Schritte folgen alle Begriffe von A bis Z. Die Erklärungen beziehen sich auf die Steiermark. Da das Bestattungsrecht in Österreich Landessache ist, können einzelne Bestimmungen in anderen Bundesländern abweichen.

Suchen Sie einen bestimmten Begriff, führt Sie ein Klick auf den Anfangsbuchstaben direkt zur Erklärung:

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Welche Bestattungsbegriffe brauche ich wann?

Nicht jedes Wort ist in jedem Moment wichtig. Die folgende Tabelle ordnet jeden Begriff dem Zeitpunkt zu, an dem er Ihnen meist begegnet. Die meisten Entscheidungen fallen jedoch bereits beim Aufnahmegespräch – dem persönlichen Besprechungstermin beim Bestatter Ihres Vertrauens. Dabei geht es auch um Dinge, die erst bei der Trauerfeier oder danach sichtbar werden. Jeder Begriff ist mit seiner Erklärung verlinkt.

Wann?Begriffe, die Ihnen begegnen
In den ersten StundenFeststellung des Todes, Totenbeschau, Amtsarzt, Distriktsarzt, Hausabholung, Überführung
Beim Aufnahmegespräch: Bestattungsart, Sarg und UrneAufnahmegespräch, Erdbestattung, Feuerbestattung, Kremation, Naturbestattung, Gruft, Einbettung, Kreuz mit Korpus, Schmuckurne, Bio-Urne
Beim Aufnahmegespräch: TrauerfeierBegräbnis, Verabschiedung, Sargverabschiedung, Urnenfeier, Feuerhalle, Aufbahrung, Trauerrednerin, Laudatio, Zeremonienmeister, Begräbnisleiter, Requiem, Betstunde, Kondukt, Sarggesteck, Urnenkranz
Beim Aufnahmegespräch: Parte und AndenkenParte, Partezettel, Zeitungsparte, Anschlag-Parte, Namensnennung in der Zeitung, Andenkbild, Merkkreuz
Beim Aufnahmegespräch: Unterlagen und KostenBestattungsversicherung, Sozialbestattung, Sterbeurkunde
Nach der BeisetzungTotenmahl, Grabnutzungsrecht, Verlassenschaft, digitaler Nachlass

Die Reihenfolge ist nicht bei jedem Todesfall gleich. Die Übersicht hilft vor allem dabei, ein gehörtes Wort schnell einzuordnen.

Häufig verwechselte Bestattungsbegriffe: Begräbnis, Beisetzung, Feuerhalle

Manche Bestattungsbegriffe werden im Alltag gleichbedeutend verwendet, obwohl sie Verschiedenes meinen. Beim Planen der Feier kann das leicht zu Missverständnissen führen, wie das eingangs beschriebene Beispiel der Feuerhalle zeigt. In der folgenden Tabelle finden Sie die wichtigsten Unterschiede:

BegriffeDer Unterschied
Begräbnis oder VerabschiedungBeim Begräbnis wird der Sarg direkt nach der Feier beigesetzt. Bei einer Verabschiedung folgt keine Beisetzung, der Sarg wird zum Beispiel zur Einäscherung überführt.
Beerdigung oder BeisetzungBeerdigung wird meist gleichbedeutend mit Begräbnis verwendet, also für die Feier samt Beisetzung. Die Beisetzung selbst ist der Schritt, in dem Sarg oder Urne an ihren endgültigen Ort kommen. Folgt auf eine Sargverabschiedung eine Einäscherung, wird die Urne an einem eigenen Termin beigesetzt.
Feuerhalle oder EinäscherungIn Graz ist mit Feuerhalle meist der gleichnamige Ort gemeint: das Gebäude neben dem Urnenfriedhof, in dem sich die Zeremonienhalle für Verabschiedungen und das Krematorium befinden. Wer nur die Verbrennung meint, sagt besser Einäscherung, Kremation oder Kremierung.
Sargverabschiedung oder ErdbestattungDie Sargverabschiedung beschreibt die Form der Trauerfeier: Der Sarg wird verabschiedet, nicht die Urne. Die Erdbestattung ist dagegen eine Bestattungsart: Der Sarg wird in einem Erdgrab beigesetzt. Auf eine Sargverabschiedung kann deshalb auch eine Einäscherung folgen.
Einbettung oder EinsargungEinbettung ist die Ausstattung des Sarges mit Stoff, Polster und Decke. Einsargen oder Versargen heißt, die verstorbene Person in den Sarg zu legen.
Aschekapsel oder SchmuckurneDie Aschekapsel kommt versiegelt aus dem Krematorium und enthält die Asche. Die Schmuckurne ist das sichtbare Gefäß, in das die Kapsel gestellt wird.
Totenbeschauschein oder SterbeurkundeDer Totenbeschauschein bestätigt nach der Totenbeschau den Tod und die Todesursache. Ihn stellt der Totenbeschauarzt aus, erst danach darf bestattet werden. Die Sterbeurkunde ist die amtliche Urkunde des Standesamts, die Banken, Versicherungen und Behörden verlangen.
Trauerrednerin, Pfarrer oder BegräbnisleiterEine kirchliche Feier leitet ein Priester, ein Diakon oder ein Begräbnisleiter. Im Vordergrund stehen Liturgie und Zeremoniell. Eine Trauerrednerin gestaltet eine freie Feier oder hält, nach Abstimmung mit der Pfarre, im Gottesdienst eine persönliche Rede anstelle des üblichen Lebenslaufs. Kirchliche Feier und persönliche Trauerrede lassen sich also verbinden. Im Mittelpunkt der Rede steht, was die verstorbene Person ausgemacht hat: ihr Leben, ihr Charakter, ihre Besonderheiten und Hobbys.

Wenn Sie beim Aufnahmegespräch unsicher sind, beschreiben Sie dem Bestatter, was Sie sich wünschen. Zum Beispiel: „Wir möchten uns am Sarg verabschieden, danach soll die Urne ins Familiengrab.“ So kann der Bestatter den richtigen Ablauf planen, auch wenn ein Begriff nicht ganz passt.

Ältere Hände nehmen vergilbte Urkunden aus einer abgenutzten Mappe; daneben liegt ein Foto mit der Rückseite nach oben.

Erste Schritte nach einem Todesfall in Kürze

Viele Bestattungsbegriffe begegnen Ihnen bereits in den ersten Stunden nach dem Tod. Damit Sie sie zeitlich einordnen können, folgen hier die wichtigsten Schritte in ihrer Reihenfolge:

  1. Sind Sie nicht sicher, ob die Person noch lebt, rufen Sie die Rettung unter 144. Bei einem Unfall oder Verdacht auf Fremdverschulden verständigen Sie auch die Polizei unter 133. Bei einem erwarteten Tod zu Hause können Sie direkt den Bestatter anrufen. Damit machen Sie nichts falsch.
  2. Stirbt jemand zu Hause, bleibt die verstorbene Person bis zur Totenbeschau grundsätzlich unverändert am Sterbeort. Im Spital oder Pflegeheim kümmert sich das Personal um die verstorbene Person.
  3. Beim Aufnahmegespräch mit dem Bestatter wird alles für die Bestattung besprochen und entschieden, meist in einem einzigen Termin.
  4. Die Sterbeurkunde kann der Bestatter mit Ihrer Vollmacht beantragen.

Ausführlich erkläre ich diese Schritte im Beitrag Todesfall – was tun? Erste Schritte in Graz und der Steiermark.

Bestattungsbegriffe von A bis Z

Die Begriffe sind alphabetisch geordnet. Wo mehrere Wörter dasselbe meinen, finden Sie die Erklärung beim gebräuchlichsten Begriff und bei den anderen einen Verweis.

A

Amtsarzt

Der Amtsarzt ist in Graz der Arzt des Gesundheitsamtes, der die Totenbeschau durchführt. Die Stadt Graz spricht von Totenbeschauärzten, das Gesetz vom Totenbeschauer. In den übrigen steirischen Gemeinden übernimmt diese Aufgabe meist der Distriktsarzt. Siehe auch Totenbeschau.

Andenkbild

Das Andenkbild ist eine kleine Karte zur Erinnerung an die verstorbene Person, meist mit Foto, Namen und Lebensdaten. Es liegt bei der Trauerfeier auf, damit die Gäste es mitnehmen können. Üblich ist auch das Wort Andenkkärtchen, anderswo sagt man Sterbebild. Ein Foto dafür bringen Sie zum Aufnahmegespräch mit. Für die Vorderseite können Sie auch ein eigenes Motiv wählen.

Anschlag-Parte: siehe Parte.

Aschekapsel

Die Aschekapsel ist der Behälter, in dem der Bestatter die Asche vom Krematorium bekommt. Sie ist aus Metall wie Aluminium oder aus biologisch abbaubarem Material. Die Kapsel ist versiegelt und lässt sich nicht öffnen. Gekennzeichnet ist sie so, dass eindeutig ist, von wem die Asche stammt. Für Trauerfeier und Beisetzung kommt sie in eine Schmuckurne. Viele Angehörige wissen nicht, dass Aschekapsel und Schmuckurne zwei verschiedene Gefäße sind.

Aschenstreuwiese

Eine Aschenstreuwiese ist eine Fläche auf einem Friedhof oder in einer Bestattungsanlage, auf der die Asche verstreut wird. In der Steiermark ist das Verstreuen der Asche nur dort möglich, wo eine Anlage dafür genehmigt ist. In Graz gibt es Aschenstreuwiesen auf mehreren Friedhöfen, zum Beispiel am Zentralfriedhof oder in dessen altkatholischem Teil. Welche Regeln dort gelten, etwa für Blumen, legt der jeweilige Friedhof fest.

Aufbahrung

Bei der Aufbahrung wird der Sarg oder die Urne aufgestellt, damit Angehörige und Freunde still und für sich Abschied nehmen können. Bis vor einigen Jahrzehnten wurden Verstorbene oft schon Tage vor dem Begräbnis aufgebahrt, häufig zu Hause und mit einer Totenwache in den Nächten davor. Heute, vor allem in der Stadt, findet die Aufbahrung meist am Tag der Feier statt: Sie beginnt etwa um 8 Uhr früh oder auch erst eine Stunde vor der Verabschiedung oder dem Begräbnis.

Aufnahmegespräch

Das Aufnahmegespräch ist der Termin beim Bestatter, bei dem alles für die Bestattung besprochen und entschieden wird. Dazu gehören Bestattungsart, Ort und Form der Feier, Sarg oder Urne, Parte und Andenkbilder, Blumenschmuck, das Merkkreuz und das Budget. Im Normalfall gibt es kein zweites Gespräch. Einzelne Informationen lassen sich nachreichen, der übliche Weg ist aber, in diesem Termin alles zu klären. Es hilft deshalb, die Wünsche vorher in der Familie zu besprechen und die nötigen Unterlagen mitzubringen. Welche das sind, steht im Beitrag Todesfall – was tun? Wenn mehrere Angehörige mitentscheiden, können sie gemeinsam zum Termin erscheinen.

B

Baumbestattung: siehe Naturbestattung.

Beerdigung

Von einer Beerdigung spricht man, wenn der Sarg nach der Trauerfeier gleich beigesetzt wird. Gleichbedeutend wird das Wort Begräbnis verwendet. Im Leichenbestattungsgesetz steht Beerdigung für die Erdbestattung, also die Beisetzung des Sarges in einem Erdgrab. Siehe auch Beisetzung.

Begräbnis

Von einem Begräbnis spricht man, wenn der Sarg direkt nach der Trauerfeier beigesetzt wird. Gleichbedeutend ist das Wort Beerdigung. Das ist die überlieferte Form des Abschieds: zuerst die Feier, danach der gemeinsame Weg zum Grab. Folgt nach der Feier keine Beisetzung, spricht man von einer Verabschiedung.

Begräbnisleiter

Ein katholisches Begräbnis leitet nicht immer ein Priester oder Diakon. In der Diözese Graz-Seckau übernehmen diese Aufgabe auch Begräbnisleiter. Sie sind Laien: Sie sind nicht geweiht und gehören damit nicht zum Klerus. Für ihren Dienst absolvieren sie eine Ausbildung der Diözese und werden vom Bischof beauftragt. Die Ausbildung richtet sich etwa an Pastoralreferenten, Religionslehrer sowie an Menschen mit Erfahrung in der Seelsorge, die diesen Dienst haupt- oder ehrenamtlich übernehmen. Ähnlich wie ein Pfarrer gestalten sie die Feier mit christlichem Hintergrund: Sie sprechen auch über die verstorbene Person, im Vordergrund stehen aber die Liturgie und das kirchliche Zeremoniell. Im Alltag ist manchmal auch von Wortgottesdienstleitern die Rede. Angefragt werden Begräbnisleiter wie Priester und Diakone über die Pfarrkanzlei oder über den Bestatter.

Beisetzung

Bei der Beisetzung wird der Sarg oder die Urne an den endgültigen Ort gebracht: in ein Erdgrab, eine Gruft, eine Urnennische oder in den Wurzelbereich eines Baumes. In diesem Sinn verwendet auch das Leichenbestattungsgesetz den Begriff, etwa für die Beisetzung in einer Gruft (§ 16) und für Urnen (§ 24). Findet die Trauerfeier mit dem Sarg statt und folgt danach eine Einäscherung, wird die Urne an einem eigenen Termin beigesetzt. Bei einer Urnenfeier folgt die Beisetzung oft direkt im Anschluss.

Beschauarzt: siehe Totenbeschau.

Bestattungspflicht

Die Bestattungspflicht besagt, dass jede verstorbene Person bestattet werden muss. In der Steiermark hat das grundsätzlich vor Ablauf von 14 Tagen nach dem Tod zu geschehen (§ 23). Ein späterer Termin ist nur möglich, wenn keine gesundheitlichen Bedenken bestehen oder die verstorbene Person konserviert wird. Der Aufschub muss der Gemeinde gemeldet werden. Das Steiermärkische Leichenbestattungsgesetz sieht dafür drei Bestattungsarten vor: die Erdbestattung, die Beisetzung in einer Gruft und die Feuerbestattung. Wie und wo bestattet wird, richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist dieser nicht bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen in der Reihenfolge, die § 17 festlegt. Können sie sich nicht einigen, sieht das Gesetz eine Erdbestattung vor.

Bestattungsversicherung

Eine Bestattungsversicherung stellt im Todesfall einen vereinbarten Betrag oder vereinbarte Leistungen für die Bestattung zur Verfügung. Bekannt ist in Österreich vor allem der Wiener Verein. Seine Wurzeln reichen mehr als 120 Jahre zurück: 1904 führte der Feuerbestattungsverein „Die Flamme“ eine Bestattungsversicherung ein, aus der über mehrere Stationen der Wiener Verein hervorging. Für Angehörige ist eine Besonderheit wichtig: Der Wiener Verein rechnet die Kosten bis zur vereinbarten Summe direkt mit dem Bestatter ab. Die Familie muss den Betrag also nicht vorstrecken und erst danach bei der Versicherung einreichen. Gibt es eine solche Polizze, bringen Sie sie zum Aufnahmegespräch mit. Siehe auch Bestattungsvorsorge.

Bestattungsvorsorge

Bei der Bestattungsvorsorge sorgt ein Mensch zu Lebzeiten für die eigene Bestattung vor, vor allem finanziell. So muss die Familie die Kosten später nicht selbst aufbringen. Für die finanzielle Vorsorge gibt es mehrere Möglichkeiten: einen Vorsorgevertrag direkt beim Bestatter, eine Bestattungsversicherung wie beim Wiener Verein oder angespartes Geld. Ein Sparbuch oder Bankguthaben fällt allerdings in die Verlassenschaft und ist für die Familie oft erst nach dem Verlassenschaftsverfahren verfügbar. Außerdem lässt sich festhalten, wie die Bestattung aussehen soll, zum Beispiel Bestattungsart, Ort, Form der Feier und Musik. Das entlastet die Familie, weil sie später nicht raten muss, was gewünscht war. Wer zusätzlich festhalten möchte, was bei der eigenen Trauerfeier gesagt werden soll, kann eine Vorsorge-Trauerrede vorbereiten.

Betstunde

Die Betstunde ist ein gemeinsames Gebet für die verstorbene Person, meist am Abend vor dem Begräbnis. Gebetet wird in der Regel der Rosenkranz, oft mit einem Vorbeter. Den Vorbeter vermittelt die zuständige Pfarre. Sie findet in der Kirche oder in der Aufbahrungshalle statt. Vor allem in ländlichen Pfarren der Steiermark ist dieser Brauch verbreitet.

Bio-Urne

Eine Bio-Urne besteht aus Material, das in der Erde verrottet. Wird die Urne in der Erde beigesetzt, schreibt § 24 des Leichenbestattungsgesetzes eine solche Urne vor. Bei einer Baum- oder Wiesenbestattung wird deshalb immer eine Bio-Urne verwendet. Biologisch abbaubar sind sowohl die Aschekapsel als auch die Schmuckurne erhältlich.

D

Dankesparte: siehe Parte.

Digitaler Nachlass

Zum digitalen Nachlass gehören Online-Konten, Daten, Fotos und Verträge, die ein Mensch hinterlässt. Nach einem Todesfall rate ich, sich zuerst einen Überblick zu verschaffen und nichts vorschnell zu löschen oder zu kündigen. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Online-Konten nach dem Tod?

Distriktsarzt

Der Distriktsarzt ist in vielen steirischen Gemeinden für die Totenbeschau zuständig. Er übernimmt dort die Aufgabe, die in Graz der Amtsarzt hat. Siehe Totenbeschau.

E

Einäscherung

Bei der Einäscherung wird die verstorbene Person im Sarg in einem Krematorium verbrannt. Gleichbedeutend sind die Wörter Kremation und Kremierung. Laut § 22 des Leichenbestattungsgesetzes ist sie nur in einer bewilligten Anlage und erst nach Vorliegen des Totenbeschauscheins erlaubt. In der Steiermark gibt es vier Krematorien: die Feuerhalle Graz, das Krematorium Knittelfeld, die Alpha Feuerhalle in Nestelbach bei Graz und das Zeremonium Kalsdorf in Kalsdorf bei Graz. Siehe auch Feuerbestattung und Feuerhalle.

Einantwortung: siehe Verlassenschaft.

Einbettung

Mit Einbettung meinen Bestatter die Ausstattung des Sarges. Der Sarg wird mit Stoff ausgekleidet und gepolstert, die verstorbene Person bekommt eine Decke und einen Polster. Wenn im Angebot des Bestatters von Einbettung die Rede ist, ist genau das gemeint. Mit der Einsargung ist sie nicht gleichzusetzen.

Einsargung

Bei der Einsargung wird die verstorbene Person in den Sarg gelegt. In der Steiermark sagt man dazu auch Versargen. Das Gesetz verlangt, dass dabei Pietät und Würde gewahrt werden (§ 19).

Erdbestattung

Bei der Erdbestattung wird die verstorbene Person im Sarg in einem Erdgrab auf einem Friedhof beigesetzt. Der Sarg muss dafür aus Holz oder einem anderen Material bestehen, das vollständig verrottet. Für eine Gruft gelten andere Vorgaben (siehe Gruft). Die Erdbestattung ist auch die Bestattungsart, die das Gesetz vorsieht, wenn sich die Angehörigen nicht einigen können (siehe Bestattungspflicht).

F

Fernüberführung: siehe Überführung.

Feststellung des Todes

Die Feststellung des Todes ist die ärztliche Bestätigung, dass ein Mensch verstorben ist. Mit dieser Feststellung gibt der Amtsarzt in Graz die verstorbene Person zunächst für den Transport durch das Bestattungsunternehmen frei. Diese Bestätigung ist noch nicht der endgültige Totenbeschauschein. Solange nur sie vorliegt, darf die verstorbene Person Graz nicht verlassen, auch nicht zu einem Bestatter unmittelbar hinter der Stadtgrenze (§ 3 Abs. 5). Auswärtige Bestatter haben dafür in der Regel eine Lösung: entweder eine eigene Filiale in Graz mit geeigneter Kühlmöglichkeit oder einen Partnerbetrieb in der Stadt. Dort bleibt die verstorbene Person, falls der Amtsarzt sie für die Totenbeschau noch einmal sehen muss.

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung umfasst die Einäscherung und die anschließende Beisetzung der Urne. Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung mit dem Sarg oder danach mit der Urne stattfinden (siehe Sargverabschiedung und Urnenfeier). Wer eine Feuerbestattung wünscht, kann sich also trotzdem am Sarg verabschieden.

Feuerhalle

Die Feuerhalle Graz ist ein Gebäude neben dem Urnenfriedhof in der Alten Poststraße. Darin befinden sich das Krematorium und die Zeremonienhalle, in der Verabschiedungen stattfinden. Sagen Sie im Aufnahmegespräch „Feuerhalle“, kann das deshalb als Wunsch nach einer Feier dort verstanden werden. Geht es Ihnen nur um die Bestattungsart, sprechen Sie besser von Feuerbestattung oder Einäscherung. Diese kleine Unterscheidung erspart Missverständnisse.

Flussbestattung: siehe Seebestattung.

G

Gedenkportal

Ein Gedenkportal ist eine Seite im Internet, auf der an eine verstorbene Person erinnert wird. Dort stehen meist die Parte und die Termine der Trauerfeier. Besucher können dort eine virtuelle Kerze anzünden oder ihr Beileid ausdrücken. Viele Bestatter und Zeitungen bieten solche Portale an.

Eine Möglichkeit für digitales Gedenken und das Bewahren von Erinnerungen stelle ich im Beitrag über die App Stiller Begleiter vor.

Gerichtsmedizin: siehe Obduktion.

Grabnutzungsrecht

Das Grabnutzungsrecht ist das Recht, ein Grab für eine bestimmte Zeit zu nutzen. Ein Grab wird also nicht gekauft, sondern befristet vergeben. Zuständig ist die Friedhofsverwaltung der Gemeinde oder der Religionsgemeinschaft, etwa der Pfarre. Wie lange es gilt, was es kostet und wie es verlängert wird, regelt die jeweilige Friedhofsordnung (oesterreich.gv.at). Gibt es ein Familiengrab, bringen Sie die Unterlagen dazu zum Aufnahmegespräch mit.

Gruft

Eine Gruft ist eine ausgemauerte Grabstelle. Für die Beisetzung in einer Gruft schreibt das Gesetz einen Metallsarg, einen mit Metall ausgelegten Holzsarg oder einen Holzsarg in einem dicht schließenden Übersarg aus Metall vor (§ 19). Hat Ihre Familie eine Gruft, erwähnen Sie das beim Aufnahmegespräch, denn es bestimmt die Wahl des Sarges.

H

Hausabholung

Von einer Hausabholung spricht man, wenn der Bestatter die verstorbene Person von zu Hause abholt. Das geschieht erst, wenn der Totenbeschauarzt sie freigegeben hat. Mit seiner Zustimmung darf die verstorbene Person bis zu zwölf Stunden zur Abschiednahme im Sterbehaus bleiben. Die Abholung muss also nicht überstürzt werden.

Hausaufbahrung

Eine Hausaufbahrung ist eine Aufbahrung zu Hause, die über die zwölf Stunden zur Abschiednahme hinausgeht. Früher war sie selbstverständlich: Die verstorbene Person blieb bis zum Begräbnis oft mehrere Tage im Haus, Verwandte und Nachbarn hielten Totenwache und beteten gemeinsam. Mit der Zeit wurde dieser Brauch seltener. Heute regelt das Gesetz die Hausaufbahrung streng. In geschlossenen Siedlungsgebieten ist sie in der Steiermark nicht erlaubt. Außerhalb davon ist sie nur ausnahmsweise möglich: wenn sie dem örtlichen Brauchtum entspricht, der Totenbeschauer zustimmt und keine gesundheitlichen Bedenken bestehen (§ 18).

K

Kolumbarium

Ein Kolumbarium ist eine Anlage mit Nischen für Urnen. Das kann eine Halle sein oder eine freistehende Urnenwand unter freiem Himmel auf dem Friedhof. Eine kleinere Form ist die Urnensäule: Sie hat nur wenige Nischen, in die jeweils zum Beispiel zwei Urnen passen. Die einzelne Nische heißt Urnennische. Anders als bei einem Urnengrab in der Erde muss hier kein Grab gepflegt werden. Trotzdem gibt es oft einen Ort für Erinnerungszeichen: Manchmal lässt sich direkt vor der Nische eine Kerze abstellen, sonst gibt es vor der Wand einen gemeinsamen Platz für Blumen und Kerzen.

Kondolenz, Kondolenzbuch

Die Kondolenz ist die Beileidsbekundung an die Hinterbliebenen. Ein Kondolenzbuch liegt bei der Trauerfeier auf, damit Gäste einige persönliche Worte und ihren Namen eintragen können. Kondolieren ist auch online möglich (siehe Gedenkportal).

Kondukt, Konduktleitung

Der Kondukt ist der Trauerzug, der die verstorbene Person nach der Feier zum Grab begleitet. Der Konduktleiter führt diesen Zug an. Oft nennt man so aber auch die Person beim Bestatter, die die Trauerfeier von Anfang bis Ende leitet und die Familie dabei begleitet, ähnlich wie ein Zeremonienmeister. Das gilt auch dann, wenn danach kein Weg zum Grab folgt. Auch eine Trauerrednerin, die die Feier vom Beginn bis zur Beisetzung oder bis zum Ende der Verabschiedung begleitet, kann deshalb die Konduktleitung übernehmen.

Kremation, Kremierung: siehe Einäscherung.

Kreuz mit Korpus

Wünscht die Familie ein Kreuz auf dem Sarg, fragt der Bestatter oft: mit oder ohne Korpus? Der Korpus ist die Figur des gekreuzigten Christus auf dem Kreuz. Ohne Korpus ist es ein schlichtes Holzkreuz. Ob ein Kreuz oder ein anderes Symbol auf dem Sarg stehen soll, besprechen Sie beim Aufnahmegespräch, auch wenn die Feier nicht kirchlich ist.

L

Laudatio

Eine Laudatio ist eine würdigende Rede auf einen Menschen. Für mich ist jede Trauerrede eine Laudatio, weil sie das Leben der verstorbenen Person in den Mittelpunkt rückt. Warum, erkläre ich im Beitrag Die Trauerrede ist eine Laudatio.

Leichenbestattungsgesetz

Das Steiermärkische Leichenbestattungsgesetz regelt, was nach einem Todesfall in der Steiermark rechtlich gilt: von der Totenbeschau über die Bestattungsarten bis zu Fristen und Urnen. Seit 27. Februar 2026 muss die Bestattung grundsätzlich vor Ablauf von 14 Tagen nach dem Tod stattfinden (§ 23). Was das Gesetz für die Praxis bedeutet, ordne ich im Beitrag Leichenbestattungsgesetz Steiermark einfach erklärt ein.

Leichenschmaus: siehe Totenmahl.

M

Merkkreuz

Das Merkkreuz ist ein Holzkreuz mit dem Namen der verstorbenen Person, das nach der Beisetzung auf dem Grab steht. Mittlerweile trägt es meist auch ein Foto. Es kennzeichnet das Grab, bis der Grabstein gesetzt oder beschriftet ist. Wichtig ist es vor allem nach einem Begräbnis, weil der Grabstein dann erst Monate später wieder angebracht werden kann. Ob ein Merkkreuz gewünscht ist, wird schon beim Aufnahmegespräch entschieden.

N

Namensnennung in der Zeitung

Die kostenlose Namensnennung bieten in der Steiermark die Kleine Zeitung und die Kronen Zeitung an. Der Bestatter meldet den Namen der verstorbenen Person bei der Zeitung ein. Er erscheint dann kostenlos und fettgedruckt bei den Zeitungsparten, geordnet nach Bezirken wie Graz oder Graz-Umgebung. Eine bezahlte Zeitungsparte enthält dagegen auch ein Foto und alle Daten. Ob die Namensnennung gewünscht ist, fragt der Bestatter in der Regel beim Aufnahmegespräch von sich aus.

Naturbestattung

Naturbestattung ist der Sammelbegriff für Beisetzungen in naturnaher Umgebung nach einer Einäscherung. Bei der Baumbestattung wird die Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Der Baum steht dabei auf einem Friedhof, einzeln oder in einer kleinen Baumgruppe. Davon zu unterscheiden ist die Waldbestattung: Hier liegt die Urne an einem Baum in einem richtigen Wald, etwa auf einem Waldfriedhof. Waldfriedhöfe gibt es in der Steiermark zum Beispiel in Kumberg (FriedWald Schöcklland), in Vasoldsberg (FriedWald Hügelland), in Wundschuh (Waldfriedhof Wundschuher See), in Tobelbad (Waldfriedhof Tobelbad), in Eibiswald auf der Koralpe (Waldfriedhof Almruh), in St. Josef bei Lannach (Franziskus Urnenhain) und in Brunnsee bei Mureck (Seelenpark Brunnsee). Bei der Wiesenbestattung, auch Rasenbestattung genannt, wird die Urne unter einer Wiesenfläche beigesetzt. In allen drei Fällen wird eine Bio-Urne verwendet. Auch auf dem Grazer Urnenfriedhof sind Baum- und Rasenbestattungen möglich. Beigesetzt wird auf einem Friedhof oder in einer dafür genehmigten Anlage, für andere Orte braucht es eine Bewilligung der Gemeinde (siehe Urnenbeisetzung).

O

Obduktion

Bei einer Obduktion untersucht ein Arzt die verstorbene Person, um die Todesursache genau festzustellen. Angeordnet wird sie von einem Gericht oder von der Bezirksverwaltungsbehörde, etwa wenn die Todesursache unklar ist oder ein Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden kann. Eine gerichtlich angeordnete Obduktion führt meist die Gerichtsmedizin durch. Die Kosten trägt grundsätzlich die Stelle, die sie angeordnet hat (§ 12). Für Angehörige bedeutet das: Der Termin der Trauerfeier kann erst festgelegt werden, wenn die verstorbene Person freigegeben ist. Dieses Warten ist für viele Familien eine belastende Zeit.

P

Parte

Die Parte ist die österreichische Todesanzeige. Sie gibt den Tod eines Menschen bekannt und lädt zur Trauerfeier ein. Die gedruckte Parte heißt Partezettel und wird verschickt oder verteilt. Die Zeitungsparte erscheint in der Zeitung, meist mit Foto und allen Daten. Davon zu unterscheiden ist die kostenlose Namensnennung in der Zeitung. Nach der Trauerfeier veröffentlichen manche Familien zusätzlich eine Dankesparte, um sich für die Anteilnahme zu bedanken. Eine Anschlag-Parte wird öffentlich ausgehängt, meist im Schaukasten der Pfarre. Am Land ist sie für viele Familien selbstverständlich. In Graz ist sie ebenfalls noch üblich, hat für viele Familien aber nicht mehr denselben Stellenwert. Soll die Parte ein Foto zeigen, bringen Sie eines zum Aufnahmegespräch mit. Als Hintergrund können Sie auch ein eigenes Motiv wählen.

Partezettel: siehe Parte.

Prosekturgebühr

Die Prosektur ist der Bereich eines Spitals, in dem Verstorbene gekühlt aufbewahrt und bei Bedarf obduziert werden. Für die Aufbewahrung dort verrechnet das Spital dem Bestatter eine Gebühr, die Prosekturgebühr. Sie ist ein Durchlaufposten: Der Bestatter bezahlt sie und verrechnet sie an die Familie weiter.

R

Requiem

Das Requiem ist eine katholische Messe für eine verstorbene Person, auch Seelenmesse genannt. Es kann Teil des Begräbnisses sein oder an einem eigenen Termin gefeiert werden. Eine persönliche Trauerrede lässt sich auch in einen Gottesdienst einbinden (siehe Trauerfeier).

S

Sargverabschiedung

Bei einer Sargverabschiedung findet die Trauerfeier mit dem Sarg statt. Das bedeutet nicht automatisch, dass die verstorbene Person in der Erde bestattet wird. Es heißt nur, dass bei der Feier der Sarg verabschiedet wird und nicht die Urne. Danach kann eine Einäscherung folgen.

Sarggesteck

Das Sarggesteck ist ein Blumengesteck, das bei der Trauerfeier auf dem Sarg liegt. Meist kommt es von den engsten Angehörigen. Bei einer Urnenfeier entspricht ihm der Urnenkranz.

Schmuckurne

Die Schmuckurne, auch Überurne genannt, ist das sichtbare Gefäß, in das die versiegelte Aschekapsel gestellt wird. Sie steht bei der Urnenfeier und wird mit der Kapsel beigesetzt. Eine Schmuckurne ist fast immer zusätzlich nötig. Nur in seltenen Fällen wird die Aschekapsel ohne Schmuckurne beigesetzt. Es gibt sie biologisch abbaubar, etwa für ein Erdgrab oder eine Baumbestattung, oder aus Metall, etwa für eine Urnenwand oder die Aufbewahrung zu Hause. Die Schmuckurne wählen Sie gemeinsam mit dem Bestatter aus.

Seebestattung

Bei einer Seebestattung wird die Urne im Meer beigesetzt. Das Wort kommt von „die See“, gemeint ist also das Meer. Mit „der See“ hat es nichts zu tun. Im Alltag wird es trotzdem manchmal auch für Bestattungen auf Flüssen oder Binnenseen verwendet, was leicht verwirrt. Da Österreich ein Binnenland ist, organisiert der Bestatter eine Seebestattung mit Partnerbestattungen im Ausland. Daneben gibt es Flussbestattungen oder Bestattungen auf einem Binnensee, jeweils nur an genau dafür vorgesehenen Stellen. Klären Sie deshalb beim Aufnahmegespräch, ob Sie das Meer, einen Fluss oder einen See meinen.

Sozialbestattung

Eine Sozialbestattung ist eine einfache Bestattung, deren Kosten die öffentliche Hand übernehmen kann, wenn sie weder aus der Verlassenschaft noch von anderen Personen getragen werden können. In Graz heißt sie Fürsorgebegräbnis. Laut Richtlinie der Stadt Graz gibt es darauf keinen Rechtsanspruch. Voraussetzung ist, dass der Todesfall in Graz eingetreten ist. Das Sozialamt prüft genau, ob jemand anderer die Kosten tragen kann: die Verlassenschaft, eine Sterbe- oder Lebensversicherung oder unterhaltspflichtige Angehörige. Dafür müssen die Vermögensverhältnisse mit Nachweisen wie Kontoauszügen offengelegt werden. Der Antrag muss vor der Bestattung schriftlich beim Sozialamt gestellt werden. Sprechen Sie das Thema deshalb gleich beim ersten Kontakt mit dem Bestatter an. In anderen steirischen Gemeinden gibt die Gemeinde Auskunft.

Sterbefallmeldung

Die Sterbefallmeldung ist die Anzeige des Todes beim Standesamt. Sie muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen. Stirbt jemand im Spital, meldet das Spital den Tod, in allen anderen Fällen der Totenbeschauarzt (§ 28 Personenstandsgesetz). Angehörige müssen sich darum also nicht selbst kümmern. Siehe auch Sterbeurkunde.

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde ist die amtliche Urkunde über den Tod. Sie wird vom Standesamt ausgestellt und von Banken, Versicherungen und anderen Vertragspartnern verlangt. Der Bestatter kann sie mit Ihrer Vollmacht beantragen. Meist reichen ein Original und eine gut lesbare digitale Kopie, weitere Ausfertigungen erhalten Sie später bei jedem Standesamt. Welche Unterlagen nötig sind, erklärt die Stadt Graz.

T

Totenbeschau

Bei der Totenbeschau untersucht ein Arzt die verstorbene Person und stellt den sicheren Tod und die Todesursache fest. Sie ist vor jeder Bestattung vorgeschrieben. In Graz übernehmen das die Totenbeschauärzte des Gesundheitsamtes, im Alltag Amtsarzt genannt. In den übrigen steirischen Gemeinden ist meist der Distriktsarzt zuständig. Üblich ist auch das Wort Beschauarzt. Bis zur Totenbeschau darf die verstorbene Person grundsätzlich nicht bewegt, gewaschen oder umgekleidet werden.

Totenbeschauschein

Der Totenbeschauschein ist das Dokument, das der Totenbeschauarzt nach der Totenbeschau ausstellt. Erst wenn er vorliegt, darf die Bestattung stattfinden (§ 23). Fehlen noch ärztliche Unterlagen, wird er in Graz manchmal erst einige Tage später ausgestellt. Mit der Sterbeurkunde ist er nicht gleichzusetzen.

Totenmahl

Das Totenmahl ist das gemeinsame Essen der Trauergäste nach der Trauerfeier, umgangssprachlich auch Leichenschmaus genannt. Beide Wörter sind gebräuchlich. Ich nenne es gern einfach das gemeinsame Beisammensein danach. Es gibt Raum, Erinnerungen zu teilen. Ob und wo es stattfindet, entscheidet die Familie.

Trauerfeier

Die Trauerfeier ist die Feier zum Abschied von der verstorbenen Person. Sie kann kirchlich oder frei gestaltet sein oder beide Formen verbinden. Eine kirchliche Feier gestaltet die Pfarre, eine freie Feier eine Trauerrednerin, auf Wunsch mit einem Zeremonienmeister, der den Ablauf koordiniert. Diese Verbindung nenne ich gern das Beste aus beiden Welten: etwa eine persönliche Trauerrede im Gottesdienst anstelle des üblichen Lebenslaufs, nach Abstimmung mit der Pfarre.

Trauerrednerin, Trauerredner

Eine Trauerrednerin hält eine persönliche Rede über das Leben der verstorbenen Person und gestaltet eine freie Trauerfeier. Grundlage ist ein Gespräch mit der Familie über Erinnerungen, Eigenheiten und Wegbegleiter. Wie ich als Trauerrednerin arbeite, lesen Sie im Beitrag Trauerredner Graz: persönliche Abschiede und auf meiner Seite zur persönlichen Trauerrede.

Wenn Sie den Nachruf selbst sprechen möchten, finden Sie in meiner Trauerrede-Vorlage mit Mustern und Beispielen Anregungen für Aufbau und Formulierungen.

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Überführung

Überführung ist der Fachbegriff für jeden Transport einer verstorbenen Person, etwa vom Sterbeort in die Aufbahrungshalle oder zum Krematorium. Jede Überführung muss der Gemeinde angezeigt werden, eine Überführung ins Ausland braucht eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde (§ 25). Darum kümmert sich der Bestatter. Bei längeren Strecken, etwa in ein anderes Bundesland oder ins Ausland, spricht man auch von einer Fernüberführung.

Überurne: siehe Schmuckurne.

Urne

Die Urne ist das Gefäß für die Asche nach der Einäscherung. Genau genommen besteht sie meist aus zwei Teilen: der versiegelten Aschekapsel und der Schmuckurne. Sie muss gekennzeichnet sein, damit klar ist, von wem die Asche stammt. Außen auf der Aschekapsel stehen dafür Name, Geburts- und Sterbedatum sowie das Krematorium und das Datum der Einäscherung. Zur Sicherheit liegt in der versiegelten Kapsel zusätzlich ein kleiner Schamottestein mit einer eindeutigen Nummer. Er begleitet den Sarg während der Einäscherung und kommt danach mit der Asche in die Kapsel. Die Asche mehrerer Menschen darf nicht vermischt werden (§ 24). Siehe auch Aschekapsel und Bio-Urne.

Links eine geschlossene Aluminium-Aschekapsel, rechts eine größere offene Holz-Schmuckurne mit ihrem Deckel daneben.

Urnenbeisetzung

Bei der Urnenbeisetzung wird die Urne in einem Grab, einer Urnennische oder im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. In der Steiermark sind Urnen grundsätzlich auf einem Friedhof, in einem Urnenhain oder in einer Urnenhalle beizusetzen. Andere Orte, auch die Aufbewahrung zu Hause, sind nur mit Bewilligung der Gemeinde möglich. In Graz lässt sich diese Bewilligung einfach beantragen, auch online beim Gesundheitsamt. Bei einer Mietwohnung braucht es die schriftliche Zustimmung des Vermieters, ebenso die Zustimmung weiterer Angehöriger. Das Gesundheitsamt prüft den geplanten Aufbewahrungsort, dafür fallen Gebühren an. Mit dem positiven Bescheid können Sie sich die Urne dann vom Bestatter aushändigen lassen.

Urnenfeier

Bei einer Urnenfeier findet die Trauerfeier nach der Einäscherung mit der Urne statt. Oft folgt die Urnenbeisetzung direkt im Anschluss. Siehe auch Sargverabschiedung.

Urnenkranz

Der Urnenkranz ist ein Blumenkranz, der bei einer Urnenfeier rund um die Urne gelegt wird. Er entspricht dem Sarggesteck bei einer Feier mit Sarg.

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Verabschiedung

Von einer Verabschiedung sprechen Bestatter, wenn sich die Trauergäste vom Sarg verabschieden, danach aber keine Beisetzung folgt. Der Sarg wird zum Beispiel zur Einäscherung überführt. In Graz und Umgebung kann eine solche Verabschiedung zum Beispiel in der Feuerhalle, im nahe gelegenen Zeremonium Kalsdorf, in jeder Aufbahrungshalle oder in der Kapelle am Zentralfriedhof stattfinden. Das gilt auch für eine freie Feier mit einer Trauerrednerin. Beim Begräbnis folgt dagegen die Beisetzung direkt nach der Feier.

Verlassenschaft

Die Verlassenschaft umfasst das gesamte Vermögen und die Schulden, die ein verstorbener Mensch hinterlässt (oesterreich.gv.at). Im Alltag ist auch vom Nachlass die Rede. Aus ihr werden zudem die Kosten eines ortsüblichen, angemessenen Begräbnisses bezahlt (§ 549 ABGB). Das Verlassenschaftsverfahren führt im Auftrag des Gerichts ein Notar, man spricht vom Gerichtskommissär. Er meldet sich von selbst bei den Hinterbliebenen. Mit der Einantwortung, dem Gerichtsbeschluss am Ende des Verfahrens, geht die Verlassenschaft an die Erben über. Bei rechtlichen Fragen ist der Gerichtskommissär die richtige Anlaufstelle.

Versargen: siehe Einsargung.

Vorsorge-Trauerrede

Bei einer Vorsorge-Trauerrede bereitet ein Mensch zu Lebzeiten gemeinsam mit einer Trauerrednerin vor, was bei der eigenen Trauerfeier über ihn gesagt werden soll. Das nimmt der Familie später eine schwere Aufgabe ab. Manchmal bereiten auch Angehörige eine Vorsorge-Trauerrede für einen Menschen vor, der im Sterben liegt oder schon ein hohes Alter erreicht hat. Makaber ist das nicht. Meist tun sie es, weil ihnen dieser Mensch sehr viel bedeutet und sie wissen, dass ihnen nach seinem Tod die Kraft fehlen wird, über ihn zu sprechen und alles zu organisieren. Wie das abläuft, erkläre ich im Beitrag Vorsorge-Trauerrede – warum eigentlich nicht?

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Waldbestattung: siehe Naturbestattung.

Wiener Verein: siehe Bestattungsversicherung.

Wiesenbestattung: siehe Naturbestattung.

Wortgottesdienstleiter: siehe Begräbnisleiter.

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Zeitungsparte: siehe Parte.

Zeremonienmeister

Der Zeremonienmeister führt durch eine Trauerfeier und koordiniert den Ablauf: Musik, Reden, Rituale und den Weg zum Grab. Die Familie kann sich so ganz auf den Abschied konzentrieren. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Zeremonienmeister für Trauerfeiern in Graz.

Häufige Fragen zu Bestattungsbegriffen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Beerdigung und Beisetzung?

Von einer Beerdigung spricht man, wenn der Sarg direkt nach der Trauerfeier beigesetzt wird. Das Wort Begräbnis bedeutet dasselbe. Die Beisetzung bezeichnet dagegen nur den Schritt, in dem der Sarg oder die Urne an den endgültigen Ort kommt, etwa in ein Erdgrab, eine Gruft oder eine Urnennische. Sie kann direkt nach der Feier oder an einem eigenen Termin stattfinden, zum Beispiel wenn die Urne nach einer Einäscherung später beigesetzt wird. Im Alltag werden alle drei Wörter oft für die ganze Trauerfeier verwendet.

Was bedeutet Parte?

Parte ist das österreichische Wort für Todesanzeige. Sie gibt den Tod eines Menschen bekannt und kündigt die Verabschiedung an. Sie erscheint als gedruckter Partezettel, als Anzeige in der Zeitung und als öffentlich ausgehängte Anschlag-Parte. Mittlerweile werden auch Dankesparten veröffentlicht: Mit ihnen bedankt sich die Familie nach der Trauerfeier für die Anteilnahme, zum Beispiel in der Zeitung.

Darf man die Urne in der Steiermark mit nach Hause nehmen?

Ja, aber nicht ohne Weiteres. Urnen werden in der Steiermark grundsätzlich auf einem Friedhof, in einem Urnenhain oder in einer Urnenhalle beigesetzt. Für die Aufbewahrung zu Hause braucht es eine Bewilligung der Gemeinde. In Graz lässt sie sich beim Gesundheitsamt auch online beantragen.

Heißt Sargverabschiedung, dass keine Feuerbestattung stattfindet?

Nein. Sargverabschiedung bedeutet nur, dass bei der Trauerfeier der Sarg verabschiedet wird. Danach kann die verstorbene Person trotzdem eingeäschert und die Urne beigesetzt werden.

Fazit: Bestattungsbegriffe verstehen gibt Sicherheit

Ein Wort zu verstehen, nimmt nicht die Trauer. Es gibt aber Sicherheit in einer Zeit, in der vieles zu entscheiden ist. Wenn Ihnen ein Begriff fehlt oder Sie ihn anders gehört haben, fragen Sie Ihren Bestatter. Und wenn der Abschied persönlich werden soll, erzählen Sie mir gern von dem Menschen, von dem Sie sich verabschieden. Meine Kontaktdaten finden Sie auf meiner Kontaktseite.

Stand: Oktober 2026. Die rechtlichen Angaben beziehen sich auf die Steiermark und dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Fragen zu einem konkreten Todesfall helfen das zuständige Bestattungsunternehmen, die Gemeinde beziehungsweise das Gesundheitsamt und bei rechtlichen Fragen der Gerichtskommissär weiter.

Lena Mileder - Trauerrednerin
Lena Mileder - Trauerrednerin

Lena Mileder ist Trauerrednerin in Graz, der Steiermark und Österreich sowie Expertin für "Digitalen Nachlass". 2023 wurde sie von "Frau in der Wirtschaft" der WKO Steiermark zur „Steirischen Unternehmerin des Jahres“ gekürt und mit dem 2. Platz ausgezeichnet.
Sie begleitet Familien mit Empathie, sprachlicher Präzision und Erfahrung durch Abschiede und gestaltet individuelle Trauerfeiern als Rednerin und Zeremonienmeisterin. In ihrem Blog schreibt sie über Trauerrede und Abschiedskultur sowie über praktische Fragen rund um Bestattung, Vorsorge und digitales Erbe.

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